Hofübergabe

Sie stehen vor der Hofübernahme /-übergabe?

Eine Hofübernahme ist mehr als nur ein Hofkauf oder -verkauf. Dabei stehen vor allem auch finanzielle und strategische Entscheidungen an, die für die betriebliche Entwicklung entscheidend sind. Wir unterstützen Sie im Prozess der Hofübergabe/Hofübernahme, damit nichts Wichtiges vergessen geht.

Die Beraterinnen und Berater am INFORAMA unterstützen Sie gerne bei den Vorbereitungen für eine reibungslosen Übergang. Die Wünsche und Bedürfnisse aller beteiligen Personen sollen berücksichtigt werden. Wir diskutieren mit Ihnen rechtliche, finanzielle und auch soziale Fragen und weisen Sie auf wichtige Punkte hin. Gemeinsam erarbeiten wir die Vertragsentwürfe und klären die Wohnsituation und das Zusammenleben nach der Hofübergabe.

Wir bieten ihnen Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Wirtschaftlichkeits- und Tragbarkeitsberechnungen
  • Finanzierbarkeit
  • Arbeitswirtschaft
  • Soziale Fragen
  • Gutachten
Intro Image

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie nachfolgend einige Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergaben:

Ich möchte den Betrieb meiner Eltern übernehmen und neu Direktzahlungen beantragen. Welche Voraussetzungen muss ich dazu bezüglich Ausbildung mitbringen?Arrow Down

Seit dem 1. Januar 2007 sieht die Direktzahlungsverordnung (DZV) vor, dass Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Landwirtschaftsbetrieben, die neu Direktzahlungen beantragen, eine minimale landwirtschaftliche Ausbildung vorweisen müssen. Diese Bestimmung ist beispielsweise mit dem Besuch und dem erfolgreichen Abschluss der beiden landwirtschaftlichen Lehrjahre oder der Erlangung eines Berufsattests erfüllt. Das landwirtschaftliche Fähigkeitszeugnis ist also nicht Bedingung, wohl aber sehr empfohlen. Wer über keine landwirtschaftliche Ausbildung verfügt, kann die Direktzahlungsberechtigung mit dem Abschluss des Nebenerwerbskurses erlangen. Ein entsprechendes Angebot besteht auch am INFORAMA.

Ich habe gehört, dass ein Betrieb innerhalb der Familie auch «abgetreten» statt "verkauft" werden kann. Was habe ich darunter zu verstehen?Arrow Down

Die korrekte Bezeichnung lautet "Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft". Sie können sich das Geschäft wie einen Erbvorbezug vorstellen. Der wesentliche Unterschied zum Kaufvertrag besteht also darin, dass zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung des landwirtschaftlichen Betriebes kein Geld fliesst und auch keine Darlehen zwischen Abtreter und Übernehmer errichtet werden. Dagegen werden die bestehenden grundpfandgesicherten Schulden genau gleich wie beim Kaufvertrag vom Übernehmer übernommen.

Derjenige Erbe, der seinerzeit einen Landwirtschaftsbetrieb im Rahmen einer Abtretung übernommen hat, muss sich anlässlich der Erbteilung den Abtretungspreis an seinen Erbteil anrechnen lassen und dadurch die Miterben in aller Regel ausbezahlen. Da der Abtreter infolgedessen zu Lebzeiten keine flüssigen Mittel aus der Eigentumsübertragung des Heimwesens erhält, muss im Fall einer Abtretung ein grosses Augenmerk auf die Tragbarkeit für die abtretende Generation gelegt werden.

Kaufverträge und Abtretungsverträge haben je ihre Besonderheiten und ihre Vor- und Nachteile. Die INFORAMA-Beratung kann die für Ihre Situation angemessene Vertragsform ermitteln und empfehlen.

Wir möchten unseren Eltern bei der Hofübergabe ein Wohnrecht einräumen. Wie können wir dessen Entgeltung regeln?Arrow Down

Währenddem Wohnrechte früher oft unentgeltlich errichtet wurden, empfehlen wir heute in der Regel entgeltliche Wohnrechte. Schliesslich erwirbt der Übernehmer käuflich eine wohnrechtsbelastete Wohnung, die ihm abgesehen von einem allfälligen Wohnrechtszins keinen Ertrag abwirft, wohl aber jährliche Unterhaltskosten verursacht. Zudem kann sich die abtretende Generation in aller Regel eine Abgeltung des Wohnrechts heute auch wesentlich besser leisten, als dies früher der Fall war.

Zur Abgeltung stehen drei Varianten zur Verfügung:

  • die jährliche Zahlung des Wohnrechtszinses durch die Berechtigten an den Eigentümer
  • die Errichtung eines Wohnrechtdarlehens, dessen Zins dem Wohnrechtszins entspricht. Mit dieser Lösung muss kein Geld zwischen den Parteien hin- und hergeschoben werden.
  • Eine einmalige Abgeltung durch einen fixen Abzug vom Kaufpreis des Gewerbes, wobei sich dieser Abzug an der statistischen Lebenserwartung der Wohnrechtsberechtigten orientiert.

Jede der Abgeltungsvarianten hat ihre Vor- und Nachteile, wobei heute in den meisten Fällen die Variante mit dem Wohnrechtsdarlehen im Vordergrund steht, da sie sehr transparent und für alle Beteiligten gut nachvollziehbar ist.

Ich werde einen kleineren Landwirtschaftsbetrieb innerhalb der Familie übernehmen können. Dieser stellt nach Bodenrecht kein Gewerbe mehr dar. Was muss ich dabei speziell beachten?Arrow Down

Im Gegensatz zu Gewerben (Talzone > 0.85 SAK; Hügel- und Bergzone > 0.6 SAK) besteht bei kleineren Betrieben kein Rechtsanspruch des Übernehmers zur Übernahme zum Ertragswert. Grundsätzlich gilt hier also das Verkehrswertprinzip.

Nun werden Sie den kleineren Betrieb niemals zum Verkehrswert übernehmen und danach wirtschaftlich führen können. Sie sind auf einen tieferen Kaufpreis angewiesen, soll der Familienbetrieb tragbar und nachhaltig weitergeführt werden können. Dies bedeutet, dass - in Ermangelung des Rechtsanspruchs - eine Einigung über den Kaufpreis im Kreise der Vertragsparteien und aller beteiligten Familienmitglieder ausgehandelt werden muss. Dabei ist theoretisch jeder Betrag zwischen Ertrags- und Verkehrswert denkbar.

Möglich wäre beispielsweise das Vorgehen, klar landwirtschaftliche Gebäudeteile zum Ertragswert, eher nichtlandwirtschaftliche Gebäudeteile (2. Wohnung, Nebenbetrieb etc.) zum Verkehrswert zu übergeben. Denkbar ist aber auch, sich innerhalb der Familie trotz des Nichterreichens der Gewerbegrenze auf den Ertragswert zu verständigen.

Wichtig ist, dass sämtliche Beteiligten - also auch Ihre Geschwister und späteren Miterben - von Anfang an in den Hofübergabeprozess eingebunden werden und ihre Meinung frei äussern dürfen. Zur Vermeidung von Erbschaftsstreitigkeiten ist es unerlässlich, dass die Miterben den Kauf- oder Abtretungsvertrag unterzeichnen und ihren Verzicht auf spätere Herabsetzungs- und Ausgleichungsklagen öffentlich bekennen.

Welche Lohnhöhe ist für die Mitarbeit des Vaters nach der Hofübergabe angebracht?Arrow Down

Hier kann keine allgemein gültige Antwort abgegeben werden. Da bei Anstellungen innerhalb der Familie der Normalarbeitsvertrag (NAV) für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft keine Gültigkeit hat, sind die Parteien in der Bemessung des Lohnes vollkommen frei.

Wichtig ist, dass die Interessen und finanziellen Möglichkeiten beider Generationen gebührend berücksichtigt werden. Die Höhe des Lohnes an den Vater dürfte demnach nebst dem Umfang der Arbeit und den ihm übertragenen Tätigkeiten und Verantwortungen abhängig sein von dessen finanziellen Bedürfnissen auf der einen und der finanziellen Kapazität des Betriebes und der jungen Bauernfamilie auf der anderen Seite. Da sich diese Voraussetzungen relativ kurzfristig ändern können, empfiehlt sich eine regelmässige Besprechung der Lohnhöhe.

Mein Vater ist alt und hat den Betrieb bereits vor einigen Jahren an meinen Bruder übergeben. Kann ich für meine Mitarbeit auf dem Betrieb vor 20 Jahren noch einen Lidlohn geltend machen?Arrow Down

Anspruch auf Lidlohn haben volljährige Kinder und Grosskinder, die den Haushalt mit den Eltern oder Grosseltern teilen und regelmässig im Haushalt und/oder im Betrieb mithelfen, ohne dafür einen angemessenen Lohn zu beziehen. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann ein Lidlohn gefordert werden.

Dieser kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, beim Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt oder spätestens bei der Erbteilung geltend gemacht werden. Die Lidlöhne können mit Hilfe von Lidlohntabellen berechnet werden.

Grundsätzlich raten wir vor der Errichtung von Lidlohnverhältnissen ab und empfehlen stattdessen, einen angemessenen Lohn zu vereinbaren und diesen - wenn die Auszahlung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist - gutzuschreiben (Lohngutschrift).