Ehe- und Erbrecht
Gemeinsam vorsorgen – und dies richtig
Bei Fragen rund um Ehe- und Erbrecht sind wir für Sie da. Gemeinsam erarbeiten wir Ehe- und/oder Erbverträge und beraten Sie in jeder Lebenslage.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterstützung bietet das INFORAMA bei Trennung oder Scheidung?
Das INFORAMA hilft, eine Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung zu erstellen. Dies ist ein wichtiger Prozess, welcher weitreichende Konsequenzen für die Zukunft hat. Deshalb ist es wichtig, in dieser Phase einen fachlichen und unabhängigen Ansprechpartner zu haben, der die Ausarbeitung der nötigen Unterlagen vorbereitet. Gerade bei der güterrechtlichen Trennung mit einem Landwirtschaftsbetrieb ist eine kompetente Begleitung unabdingbar.
Trennung oder Scheidung?
Wenn Sie sich trennen möchten, muss es nicht gleich zur Scheidung kommen. Sie können zunächst einmal den gemeinsamen Haushalt auflösen. Dies kann im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen oder einseitig beim Eheschutzgericht verlangt werden. Somit kann die Trennung die erste Phase zu einer nachfolgenden Scheidung darstellen oder auch eine eheliche Verschnaufpause bieten, um später nochmals einen Neubeginn zu machen.
Die Trennungsvoraussetzungen
Die Berechtigung zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes ist fast immer gegeben. Art. 175 ZGB schreibt vor, dass ein Ehepartner den gemeinsamen Haushalt auflösen darf, wenn das weitere Zusammenleben eine ernstliche Gefährdung seiner Persönlichkeit, seiner wirtschaftlichen Sicherheit oder des Wohls der ganzen Familie nach sich ziehen würde. Ferner darf ein Ehegatte den gemeinsamen Haushalt aufheben, wenn er im Hinblick auf die von ihm gewünschte (spätere) Scheidung einen unverrückbaren Trennungswillen äussert.
Die einvernehmliche Scheidung
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, sich scheiden zu lassen. Einerseits die einvernehmliche Scheidung, bei der sich die Ehegatten über die Nebenfolgen der Scheidung einigen. Andererseits die streitige Scheidung (Scheidung auf Klage), bei der unter den Ehegatten keine Einigung hinsichtlich der Nebenfolgen der Scheidung gefunden werden kann.
Was braucht es für eine einvernehmliche Scheidung?
Die Grundlage der einvernehmlichen Scheidung bildet die sogenannte Scheidungskonvention. Dies ist ein Vertrag, in dem die Ehegatten ihren Scheidungswillen und die Nebenfolgen der Scheidung regeln. Dazu gehören im Besonderen das Sorgerecht über die Kinder, Besuchs- und Ferienrecht, Kinderunterhalt, Ehegattenunterhalt, berufliche Vorsorge und Güterrechtliche Trennung.
Wie sieht der Ablauf einer Scheidung aus?
Ist die Scheidungskonvention erstellt und unterzeichnet, genügt es, dass sich beide Ehepartner mit der Ehescheidung einverstanden erklären und ein gemeinsames Scheidungsbegehren dem Gericht einreichen. Das Gericht prüft daraufhin die Angemessenheit der Scheidungskonvention. Erachtet es die Scheidungskonvention als in Ordnung, spricht es die Scheidung aus.
Was ist ein Güterstand?
Hat ein Ehegatte Anrecht auf einen Teil des Einkommens des anderen? Gehört das Vermögen (Ersparnisse, Hausrat, Auto usw.), das die Frau und der Mann mit in die Ehe bringen, beiden Eheleuten zusammen? Gibt es in der Ehe auch persönliches oder nur gemeinsames Eigentum? Wie wird das Vermögen beim Tod eines Ehegatten oder bei Scheidung aufgeteilt? Für die Regelung solcher Fragen gibt es im Ehegüterrecht drei verschiedene Ordnungen, die so genannten Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung.
Ich lebe im Konkubinat – muss ich eine vertragliche Regelung treffen?
Unter einem Konkubinat versteht man eine eheähnliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Ziehen Sie mit Ihrem oder Ihrer Liebsten zusammen, ist es ratsam, einige schriftliche Abmachungen zu treffen. Denn damit können klare Verhältnisse geschaffen und unnötige Auseinandersetzungen vermieden werden. Sie können in einem solchen Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben, als auch für den Trennungsfall vorsehen.
Soziale Absicherung: Welche Unterstützung bietet das INFORAMA
Die Beratungspersonen am INFORAMA zeigen auf, welche Aspekte in das Thema soziale Absicherung auf einem Landwirtschaftsbetrieb einfliessen. Zusammen mit den Kunden wird die individuelle Situation analysiert, ihre Bedürfnisse geklärt und mögliche konkrete Schritte besprochen. Mögliche Themen sind Ehe oder Konkubinat, Güterstände, Ehe- und/oder Erbverträge, Vorsorgen verschiedener Risiken (wie Alter, Tod, Invalidität, Scheidung), Betriebsmitarbeit von Lebenspartner/innen (selbständig, angestellt, keine Anstellung).
Die Beratungspersonen des INFORAMA sind neutrale, unabhängige Ansprechpartner, welche die Gesamtsituation zusammen mit den Kunden beleuchten, aber keine Versicherungslösungen verkaufen.
Was bedeutet soziale Absicherung?
Sich sozial absichern heisst, sich mittels unterschiedlicher Versicherungen und Verträge für Risiken abdecken, deren finanzielle Folgen wir als Einzelne nicht selbst tragen können. Zu den Risiken zählen Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Todesfall oder auch Arbeitslosigkeit.
Diese sozialen Versicherungen bieten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz oder Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit oder Unfall tragen oder einmalig ein Kapital auszahlen. Nur wer die entsprechenden Beiträge oder Prämien einbezahlt, profitiert von den Schutzleistungen, wobei ein Teil der Versicherungen obligatorisch sind. Die meisten Leistungen wiederum sind abhängig von der Höhe der einbezahlten Beiträge und Prämien.
Wer ist für die soziale Absicherung auf dem Landwirtschaftsbetrieb verantwortlich?
Bäuerinnen und Bauern sind selbst für ihre soziale Absicherung verantwortlich. Auf einem durchschnittlichen Landwirtschaftsbetrieb fallen jährlich rund CHF 27’0000.- an Versicherungsausgaben an. Das Ziel sollte es sein, dass jede Betriebsleiterfamilie den optimalen Mix an Sozialversicherungen für sich findet, um den Bedürfnissen jeder Einzelperson und dem Gesamtbetrieb gerecht zu werden. Es ist nicht der Bauer, der über die Notwendigkeit der sozialen Absicherung seiner Frau entscheidet, oder umgekehrt. Das gemeinsame Gespräch zur sozialen Absicherung kann auch emotional ausfallen - sei dies, weil über Risiken gesprochen werden muss, von denen man hofft, dass sie nie eintreffen werden oder weil man unterschiedlicher Auffassung ist, bezüglich der Notwendigkeit der einzelnen Versicherungen. Um zu einer konstruktiven Lösung zu kommen, empfiehlt sich deshalb der Einbezug einer Fachperson.
Welche Rechte und Pflichten gehe ich mit der Ehe ein?
Die Ehe verpflichtet zu Treue und Beistand: Beide Eheleute handeln zum Wohl der ehelichen Gemeinschaft und respektieren die Persönlichkeit der anderen Person. Jede Ehegattin und jeder Ehegatte verhält sich gegenüber der oder dem anderen loyal und leistet ihr bzw. ihm Beistand.
Eheleute sind gleichberechtigt: Die Ehegatten haben in allen Angelegenheiten das gleiche Mitspracherecht und ihre bzw. seine Meinung hat das gleiche Gewicht wie diejenige der oder des anderen. Für den Unterhalt der Familie kommen beide Ehegatten gemeinsam auf. Sie entscheiden gemeinsam wer was und wie viel zum Unterhalt der Familie beiträgt.