Ehe- und Erbrecht

Gemeinsam vorsorgen – und dies richtig

Bei Fragen rund um Ehe- und Erbrecht sind wir für Sie da. Gemeinsam erarbeiten wir Ehe- und/oder Erbverträge und beraten Sie in jeder Lebenslage.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Unterstützung bietet das INFORAMA bei Trennung oder Scheidung?Arrow Down

Das INFORAMA hilft, eine Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung zu erstellen. Dies ist ein wichtiger Prozess, welcher weitreichende Konsequenzen für die Zukunft hat. Deshalb ist es wichtig, in dieser Phase einen fachlichen und unabhängigen Ansprechpartner zu haben, der die Ausarbeitung der nötigen Unterlagen vorbereitet. Gerade bei der güterrechtlichen Trennung mit einem Landwirtschaftsbetrieb ist eine kompetente Begleitung unabdingbar.

Trennung oder Scheidung?Arrow Down

Wenn Sie sich trennen möchten, muss es nicht gleich zur Scheidung kommen. Sie können zunächst einmal den gemeinsamen Haushalt auflösen. Dies kann im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen oder einseitig beim Eheschutzgericht verlangt werden. Somit kann die Trennung die erste Phase zu einer nachfolgenden Scheidung darstellen oder auch eine eheliche Verschnaufpause bieten, um später nochmals einen Neubeginn zu machen.

Die TrennungsvoraussetzungenArrow Down

Die Berechtigung zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes ist fast immer gegeben. Art. 175 ZGB schreibt vor, dass ein Ehepartner den gemeinsamen Haushalt auflösen darf, wenn das weitere Zusammenleben eine ernstliche Gefährdung seiner Persönlichkeit, seiner wirtschaftlichen Sicherheit oder des Wohls der ganzen Familie nach sich ziehen würde. Ferner darf ein Ehegatte den gemeinsamen Haushalt aufheben, wenn er im Hinblick auf die von ihm gewünschte (spätere) Scheidung einen unverrückbaren Trennungswillen äussert.

Die einvernehmliche ScheidungArrow Down

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, sich scheiden zu lassen. Einerseits die einvernehmliche Scheidung, bei der sich die Ehegatten über die Nebenfolgen der Scheidung einigen. Andererseits die streitige Scheidung (Scheidung auf Klage), bei der unter den Ehegatten keine Einigung hinsichtlich der Nebenfolgen der Scheidung gefunden werden kann.

Was braucht es für eine einvernehmliche Scheidung?Arrow Down

Die Grundlage der einvernehmlichen Scheidung bildet die sogenannte Scheidungskonvention. Dies ist ein Vertrag, in dem die Ehegatten ihren Scheidungswillen und die Nebenfolgen der Scheidung regeln. Dazu gehören im Besonderen das Sorgerecht über die Kinder, Besuchs- und Ferienrecht, Kinderunterhalt, Ehegattenunterhalt, berufliche Vorsorge und Güterrechtliche Trennung.

Wie sieht der Ablauf einer Scheidung aus?Arrow Down

Ist die Scheidungskonvention erstellt und unterzeichnet, genügt es, dass sich beide Ehepartner mit der Ehescheidung einverstanden erklären und ein gemeinsames Scheidungsbegehren dem Gericht einreichen. Das Gericht prüft daraufhin die Angemessenheit der Scheidungskonvention. Erachtet es die Scheidungskonvention als in Ordnung, spricht es die Scheidung aus.

Was ist ein Güterstand?Arrow Down

Hat ein Ehegatte Anrecht auf einen Teil des Einkommens des anderen? Gehört das Vermögen (Ersparnisse, Hausrat, Auto usw.), das die Frau und der Mann mit in die Ehe bringen, beiden Eheleuten zusammen? Gibt es in der Ehe auch persönliches oder nur gemeinsames Eigentum? Wie wird das Vermögen beim Tod eines Ehegatten oder bei Scheidung aufgeteilt? Für die Regelung solcher Fragen gibt es im Ehegüterrecht drei verschiedene Ordnungen, die so genannten Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung.

Ich lebe im Konkubinat – muss ich eine vertragliche Regelung treffen?Arrow Down

Unter einem Konkubinat versteht man eine eheähnliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Ziehen Sie mit Ihrem oder Ihrer Liebsten zusammen, ist es ratsam, einige schriftliche Abmachungen zu treffen. Denn damit können klare Verhältnisse geschaffen und unnötige Auseinandersetzungen vermieden werden. Sie können in einem solchen Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben, als auch für den Trennungsfall vorsehen.