Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (KUB/AOC) stellen gemäss Weinverordnung die Spitze der Qualitätspyramide dar, gefolgt von den Landweinen (Weine mit Herkunftsbezeichnung) und den Tafelweinen (Weine ohne Ursprungs- oder Herkunftsbezeichnung). Die Regelung der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen der Berner Weine hat der Kanton an die beiden Rebgesellschaften Bielersee und Thunersee übertragen.
Die Basis der Ursprungsbezeichnung bildet die Bezeichnung „Bern AOC“. Darauf aufbauend, gibt es die beiden Hauptproduktionsgebiete „Bielersee AOC“ und „Thunersee AOC“. Zusätzlich zu den Produktionsregionen sind Zusatzbezeichnungen wie Gemeindenamen (zum Beispiel „Twann“, „Schafis“, „Spiez“, „Oberhofen“ etc.) und Lagebezeichnung (zum Beispiel „Hinter der Kirche“) möglich.
Der Verschnitt bei Weinen mit Zusatzbezeichnung eines Ortes darf maximal 15 Prozent mit Wein aus der gleichen Region betragen. Bei Zusatzbezeichnungen mit Lagenamen müssen gar 100 Prozent aus der entsprechenden Lage stammen.
Mit dem AOC-Reglement haben die beiden Rebgesellschaften Bieler- und Thunersee ein Instrument geschaffen, das den bernischen Weinen eine klare Identität gibt und die Qualität weiter zu verbessern ermöglicht.