Wichtige Informationen
Dispensbeantragung
Gesuche um Modul-Dispensierung sind schriftlich mit diesem Schreiben einzureichen. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung ist zu dokumentieren.
Annullationskosten (Preisänderungen vorbehalten)
Annullierungen müssen schriftlich erfolgen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 100.– verrechnet. Teilnehmenden, welche den Lehrgang abbrechen, werden die absolvierten Kurstage und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10% der gesamten Lehrgangskosten verrechnet. Bisher verrechnete Lehrgangskosten werden nicht zurückerstattet.
Haftung
In den Lehrgangskosten ist keine Versicherungsdeckung inbegriffen, Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung für sich, Ihre Pferde und das Reiten von Fremdpferden verantwortlich (Krankheit, Unfall, Haftpflicht, Annullierungsschutz, ebenso Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen an den Lernorten, usw.). Der Lehrgangsanbieter lehnt jegliche Haftung gegenüber dem Tierhalter für Schäden an den Tieren ab. Für Schäden, welche die Tiere verursachen, haftet allein der Tierhalter. Mit der Anmeldung werden die oben aufgeführten Haftungsbedingungen akzeptiert.
Zulassungsbedingungen
Zum Lehrgang zugelassen wird, wer ein
a) Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Pferdefachfrau/Pferdefachmann EFZ, Pferdepflegerin/Pferdepfleger EFZ oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und beim Anmeldeschluss zur Eidg. Prüfung seit dessen Erwerb über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Beruf verfügt.
b) oder über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. gleichwertigen Ausweis verfügt und beim Anmeldeschluss zur Eidg. Prüfung seit dessen Erwerb über mehr als 3 Jahre Berufserfahrung in der zu prüfenden Fachrichtung verfügt.
Eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis ist dieser Anmeldung beizulegen.
Empfehlung: Interessierten Personen wird empfohlen, das persönliche Niveau in der Reittechnik vor der Anmeldung zum Lehrgang durch eine/einen Referentin/Referenten der Reittechnik im Lehrgang im Vorfeld zu verifizieren (Angaben zu Referentin/Referent s. Ausschreibung).
Lehrgangkosten
Die Lehrgangskosten (gem. Ausschreibung) werden pro Quartal in Rechnung gestellt. Das Nichtbezahlen einer oder mehrerer Rechnungen führt zum Ausschluss aus dem Lehrgang.

