ÖLN / Biolandbau
Gemeinsam für die Umwelt und den Betrieb.
Wir als unabhängige Beratungsstelle unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Aufzeichnungspflicht und die Ökologie auf Ihrem Betrieb. Unsere Spezialität sind gesamtbetriebliche Optimierungen, die ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte gleichermassen berücksichtigen.
Ausnahmeregelungen infolge Trockenheit Kanton Bern Sommer 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen können in vielen Regionen des Kantons Bern bestimmte Anforderungen der Direktzahlungen derzeit nicht eingehalten werden. Die Abteilung Direktzahlungen des LANAT (ADZ) hat deshalb gestützt auf Artikel 106 der Direktzahlungsverordnung entsprechende Massnahmen beschlossen.
Für folgende Ausnahmen ist aktuell keine Meldung an die ADZ nötig:
> RAUS: Laufhof statt Weide erlaubt; mindestens 26 Auslauftage pro Monat
> Weidebeitrag: 70% Weidefutter dürfen unterschritten werden; mindestens 26 Auslauftage pro Monat bleiben Pflicht
> BFF: Vorzeitige Beweidung erlaubt (ausser Streueflächen und Naturschutzflächen); 10 % Rückzugsstreifen sind auszuzäunen
Alle Massnahmen sind im Auslaufjournal bzw. Feldkalender mit dem Vermerk "Futtermangel Trockenheit" zu dokumentieren .
Zudem werden die Vorgaben für den Beitrag für eine angemessene Bodenbedeckung angepasst. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn bei den Hauptkulturen auf offener Ackerfläche mit Ernte vor dem 01 Oktober die Bodenbedeckung noch im laufenden Kalenderjahr angelegt wird. Auf die Einhaltung der übrigen Anforderungen wird ausnahmsweise verzichtet.
Es gelten die detaillierten Vorgaben auf www.gelan.ch
