Kosten Berufsmaturitätsschule

Schulgeld, Gebühren, Kosten und Versicherung beim Besuch der BM2

Gemäss der Gesetzgebung über die Berufsbildung und die Berufsberatung des Kantons Bern (BerG) und der darauf basierenden Verordnung (BerV) sind für den Besuch der BM2 an einer öffentlichen Schule des Kantons Bern folgende Gebühren und Unkostenbeträge zu entrichten:

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Schulgeld

Mit der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes über die Berufsbildung und die Berufsberatung (BerG) am 01.01.2006 entfällt für Absolventinnen und Absolventen der BM2, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern wohnhaft sind, das Schulgeld. Diese Regelung gilt unabhängig vom Zeitpunkt der erfolgreich abgeschlossenen Lehrabschlussprüfung.

BM2-Absolventinnen und -Absolventen, die in einem anderen Kanton wohnhaft sind oder nicht seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern leben, erhalten von der Schule eine jährliche Rechnung für Schulgeld. Der genaue Betrag basiert auf den interkantonalen Schulgeldvereinbarungen (derzeit etwa CHF 15'700 für Vollzeitausbildungen und etwa CHF 8'100 für Teilzeitausbildungen). Wir empfehlen dringend, dass solche Absolventinnen und Absolventen bereits vor ihrer BM2-Anmeldung Kontakt mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern sowie dem Berufsbildungsamt ihres (früheren) Wohnkantons aufnehmen, um die genauen Kosten und gegebenenfalls eine Kostenübernahme zu klären. Wenn im eigenen Wohnkanton kein ähnliches Ausbildungsangebot vorhanden ist, werden in der Regel solche Anträge auf Kostenübernahme bewilligt. Nach der Aufnahme in die BM2 ist es dann Ihre Verantwortung, einen Antrag auf Kostenbeteiligung zu stellen.


Einschreibegebühr

Die Einschreibegebühr für alle Interessentinnen und Interessenten der BM2 beträgt CHF 150. Die Rechnung wird nach der Anmeldung verschickt, und die Anmeldung wird nur berücksichtigt, wenn die Gebühr bezahlt wurde. Bitte beachten Sie, dass die Einschreibegebühr bei Nichterscheinen zur Aufnahmeprüfung oder Nichtantritt der BM2 nicht erstattet wird.


Allgemeines Schulmaterial

Das pauschale Schulmaterialgeld für allgemeines Schulmaterial (Fotokopien für Unterricht und Prüfungen, Lernendenausweis, Anschauungsmaterial, Recherchelizenzen usw.) beläuft sich auf CHF 100 (gemäss Richtlinie über das Schulmaterialgeld an Berufsfachschulen vom 14.07.2022). Unsere Buchhaltung wird die entsprechende Rechnung mit jeweils Stichtag 15. September ausstellen. Bei vorzeitigem Schulaustritt erfolgt keine anteilsmässige Rückerstattung.


Persönliches Schulmaterial

Die Kosten für persönliches Schulmaterial, wie Lehrmittel, werden von den Lernenden getragen und belaufen sich auf etwa CHF 500 bis CHF 1’000. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten entstehen, wenn die Klasse Exkursionen oder Studienreisen unternimmt. Außerdem gilt im Unterricht das BYOD-Prinzip (Bring your own device), wodurch die Lernenden selbst für die Anschaffung und Wartung ihrer persönlichen Laptops verantwortlich sind.


Unfallversicherung

Die Schule bietet keine Unfallversicherung für Absolventinnen und Absolventen der BM2 an.

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Sekretariat Berufsmaturitätsschule INFORAMA

Rütti 5
3052 Zollikofen