Betriebsleiterschule Gemüsebau

Die höhere Berufsbildung im Gemüsebau knüpft an der Grundbildung zum/zur Gemüsegärtner/in EFZ an. Gerne informieren wir Sie untenstehend über die Möglichkeiten in der höheren Berufsbildung. Sie finden im Anhang den Bildungsbaukasten und den Terminplan für die verschiedenen Module.

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Berufsprüfung im Gemüsebau

Seit einigen Jahren ist es auch im Gemüsebau möglich, mit einer Eidgenössischen Berufsprüfung (BP) den Titel Betriebsleiter/in Gemüsebau zu erlangen. Zur Prüfung zugelassen ist, wer die notwendigen Pflichtmodule besucht hat (siehe Bildungsbaukasten). Die B 01 – B 04 Module beinhalten die Themen: Persönliche und methodische Kompetenzen, Wirtschaftlichkeit des Betriebes, Marketing und Personalführung.

Die Wahlmodule zur Erreichung der notwendigen Modulpunkte können im gesamten Berufsfeld der Landwirtschaft absolviert werden. Jedoch wird pro Beruf vorgeschrieben, welche Pflichtmodule besucht werden müssen. (siehe Übersicht höhere Berufsbildung-Mindestanforderungen)

Gemüsegärtnermeister / Gemüsegärtnermeisterin

Sobald die BP abgeschlossen ist, kann mit 4 weiteren Wahl-Modulpunkten (siehe Bildungsbaukasten) und dem Besuch der M 01 – M 05 Modulen (Ökonomische Planung und Finanzierung, Volkswirtschaft und Agrarpolitik, Agrarrecht und Unternehmensformen, Versicherungen, Berufsvorsorge und Steuern sowie Strategische Unternehmensführung) die Meisterprüfung (MP) zum/zur Gemüsegärtnermeister / Gemüsegärtnermeisterin absolviert werden.

Informationen zum Lehrgang

Verband Schweizer Gemüseproduzenten
Bereich Berufsbildung
Belpstrasse 26, Postfach 8617, 3001 Bern

Der Lehrgang startet voraussichtlich im Herbst 2025. Dazu wird Anfang 2025 eine Informationsveranstaltung stattfinden.

Tel.: +41 (0)31 385 36 20 (Simone König)
Fax: +41 (0)31 385 36 30
Kontakt per E-Mail
www.gemuese.ch

Finanzierung

Nach der Absolvierung der eidg. Prüfungen (unabhängig vom Erfolg) kann beim Bund ein Beitragsgesuch für die Rückerstattung von 50% der anrechenbaren Kursgebühren gestellt werden. Absolvent/innen mit Wohnsitz im Kanton Bern erhalten zusätzlich 25% der anrechenbaren Kursgebühren vom Kanton Bern zurück.

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