Berufsbegleitende Nachholbildung

Mit der berufsbegleitenden Nachholbildung sprechen wir Personen mit einer abgeschlossenen Erstausbildung an, die während drei Jahren 50 Prozent ihrer Arbeitszeit in eine fundierte landwirtschaftliche Ausbildung investieren wollen. Sie schliessen mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Landwirt/Landwirtin EFZ ab.

Für den Ausbildungsstart im Sommer muss das Gesuch bis spätestens 10. März beim Berner Bauern Verband eingereicht werden.

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Der nächste Informationsabend für die Ausbildung ab 2026 findet statt am:

Dienstag, 13. Januar 2026, 19.30 Uhr, online

Mit der Anmeldung per E-Mail an Katja Schober erhalten Sie den Link zur Teilnahme.


Hinweis: Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt auch für die berufsbegleitende Nachholbildung die revidierte Bildungsverordnung. Die Planung für das dritte Ausbildungsjahr ist noch im Gang, weshalb dazu noch nicht abschliessend Auskunft gegeben werden kann.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Voraussetzungen

Wie alt muss ich sein?Arrow Down

Das Mindestalter ist 22 Jahre bei Beginn der Ausbildung.

Muss ich vor der Ausbildung praktische Erfahrung nachweisen?Arrow Down

Sie müssen mindestens 1 Jahr praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft ab dem 18. Geburtstag nachweisen.

Bei einer Beschäftigung von 100 Prozent ausserhalb der Landwirtschaft können pro Jahr maximal 2.8 Monate angerechnet werden.

Für die Mitarbeit auf dem elterlichen Betrieb (oder innerhalb der Verwandtschaft) ist eine Bestätigung des Betriebsleiters / der Betriebsleiterin erforderlich. Die landwirtschaftliche Tätigkeit auf anderen Betrieben ist mit dem entsprechenden Lohnausweis zu belegen.

Muss ich eine Berufslehre abgeschlossen haben?Arrow Down

Sie bringen ein EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) einer drei- oder vierjährigen Berufslehre mit, ein Maturitätszeugnis oder ein Diplom einer dreijährigen Handels- oder Fachmittelschule.

Wenn keiner der oben erwähnten Abschlüsse vorgelegt werden kann, muss zusätzlich das Fach Allgemeinbildung besucht und mit dem Qualifikationsverfahren abgeschlossen werden.

Ich wohne nicht im Kanton Bern. Kann ich die Ausbildung trotzdem machen?Arrow Down

Ja, wenn Sie einen Lehrbetrieb im Kanton Bern haben. Falls Sie die landwirtschaftliche Tätigkeit von 50% auf einem Verbundbetrieb ausüben, muss auch dieser im Kanton Bern liegen.

Sollten die genannten Betriebe in einem anderen Kanton liegen, muss die Gesuchstellung über diesen Kanton (Kostenträger) mit einem Schulstandortgesuch vorgenommen werden.

Verträge

Brauche ich einen Lehrvertrag?Arrow Down

Ja, Sie brauchen einen Lehrvertrag mit einem anerkannten Lehrbetrieb im Kanton Bern.

Während der gesamten Ausbildung müssen Sie mindestens 50% in der Landwirtschaft arbeiten, wobei auch der wöchentliche Schultag als landwirtschaftliche Arbeitszeit gilt.

Wenn Sie die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht auf dem Lehrbetrieb leisten, brauchen Sie einen Lehrbetriebsverbund. Dazu wird ein Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem anerkannten Lehrbetrieb (als Leitbetrieb) und dem Tätigkeitsbetrieb (als Verbundbetrieb) abgeschlossen.

Wie finde ich einen Lehrbetrieb?Arrow Down

Suchen Sie auf der Lehrstellenbörse des Berner Bauern Verbands nach Lehrbetrieben, die auch Verträge für die berufsbegleitende Nachholbildung anbieten.

Lehrstellenbörse - Berner Bauern Verband

Muss mein Lehrbetrieb im Kanton Bern liegen?Arrow Down

Ja. Und wenn Sie die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht auf dem Lehrbetrieb leisten, muss auch der Verbundbetrieb im Kanton Bern liegen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist der Unterricht kostenlos. Kostenpflichtig sind Lehrmittel, Schulmaterial, Exkursionen, Verpflegung.

Sollten die genannten Betriebe in einem anderen Kanton liegen, muss die Gesuchstellung über diesen Kanton (Kostenträger) mit einem Schulstandortgesuch vorgenommen werden.

Ausbildung

Kann ich während der Ausbildung ausserhalb der Landwirtschaft arbeiten?Arrow Down

Ja. Da mit den 55 Wochenstunden in der Landwirtschaft gerechnet wird, können Sie neben den 50 % Tätigkeit in der Landwirtschaft zusätzlich maximal 65 % ausserhalb der Landwirtschaft arbeiten. Das entspricht 27 Wochenstunden.

Kann ich auf dem elterlichen Landwirtschaftsbetrieb arbeiten?Arrow Down

Ja, die erforderlichen 50% Tätigkeit in der Landwirtschaft können auf dem elterlichen Betrieb (oder einem Betrieb in der Verwandtschaft) geleistet werden.

Wer die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht auf dem Lehrbetrieb leistet, muss pro Ausbildungsjahr mindestens 7 praktische Ausbildungstage auf dem Leitbetrieb absolvieren. Diese Ausbildungstage sind kostenpflichtig (CHF 300.-/ Tag) und können auch durch 2 Arbeitstage vergütet werden. Damit können Sie sich vorbereiten auf die praktischen Prüfungen, welche auf dem anerkannten Lehrbetrieb stattfinden.

Kann ich den Schulstandort wählen?Arrow Down

Der Unterricht ist obligatorisch und wird normalerweise an den Standorten Berner Oberland (Hondrich), Rütti (Zollikofen) und Schwand (Münsingen) angeboten. Das INFORAMA legt aufgrund der eingegangenen Anmeldungen die Standorte jährlich fest. Es besteht kein Anspruch auf einen der aufgeführten Standorte.

Wie oft besuche ich die Berufsfachschule?Arrow Down

Während dem 1. und 2. Ausbildungsjahr besuchen Sie 34 Schultage pro Jahr (1 Tag à 8 Lektionen pro Woche, total 2 x 272 Lektionen)

Im 3. Ausbildungsjahr sind grundsätzlich 340 Lektionen in einer Fachrichtung (ca. 38 Tage à 9 Lektionen) zu absolvieren.

Zusätzlich finden 11-12 überbetriebliche Kurse statt, welche zur praktischen Ausbildung gehören.

Wo kann ich mich über die Unterrichtsinhalte informieren?Arrow Down

Die Bildungspläne zu den allgemeinen Handlungskompetenzen und zu den einzelnen Fachrichtungen finden Sie unter Grundbildung ab Schuljahr 2026/2027 – agri-job.ch.

«Die Nachholbildung ermöglichte mir eine berufsbegleitende Grundausbildung zum Landwirt EFZ. Dadurch konnte ich die erlernte Theorie zugleich in der Praxis anwenden. Der Austausch mit den Lehrpersonen und Mitschülern bot mir spannende Vergleiche, da die meisten auf ihrem zukünftigen Betrieb arbeiten.»

Adrian Schenk, Nachholbildung Landwirtschaft

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Anmeldung
Anmeldung bis 10. März (für Beginn im darauffolgenden August)

Berner Bauern Verband
Milchstrasse 9
3072 Ostermundigen

www.bernerbauern.ch


Kontakt per E-Mail

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Ein Film über die Nachholbildung der Klasse Rütti 2012/15. Mit Witz und Humor für Insider, spannend für alle. Erstellt von Mario Spichiger, ehemaliger Nachholbildner für die Abschlussfeier vom 1. Juli 2015.