Weinlesekontrolle
Die Weinlesekontrolle erfüllt vor allem die Aufgabe der Qualitätsförderung und Mengenbegrenzung. Die Kantone wurden vom Bund mit der Durchführung beauftragt. Gemäss Weinverordnung Art. 28 erfasst die Weinlesekontrolle die gesamte, für die Weinbereitung bestimmte Traubenernte, die für den späteren Weinverkauf bestimmt ist.
Die Weinlesekontrolle erfolgt nach dem Grundsatz der Eigenkontrolle. Die Fachstelle für Rebbau koordiniert und erfasst die Erntemengen. Sie macht Stichprobenkontrollen.
Hier können Sie rasch und einfach den Warenwert eines Traubenpostens berechnen:
Richtwerte RGB für Qualitätszahlung Trauben

INFORAMA Seeland
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