Weinlesekontrolle


Die Weinlesekontrolle erfüllt vor allem die Aufgabe der Qualitätsförderung und Mengenbegrenzung. Die Kantone wurden vom Bund mit der Durchführung beauftragt. Gemäss Weinverordnung Art. 28 erfasst die Weinlesekontrolle die gesamte, für die Weinbereitung bestimmte Traubenernte, die für den späteren Weinverkauf bestimmt ist.

Die Weinlesekontrolle erfolgt nach dem Grundsatz der Eigenkontrolle. Die Fachstelle für Rebbau koordiniert und erfasst die Erntemengen. Sie macht Stichprobenkontrollen.

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Hier können Sie rasch und einfach den Warenwert eines Traubenpostens berechnen:
Richtwerte RGB für Qualitätszahlung Trauben 2023

INFORAMA Oeschberg Standort Gebaeude mit Osterglocken Narzissen zoue 11 04 2020

INFORAMA Oeschberg

Bern-Zürich-Strasse 18, 3425 Koppigen

Öffnungszeiten Sekretariat Oeschberg:
08.00 – 11.45 Uhr

Weitere Informationen

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Jürg Maurer

Leiter Fachstelle Rebbau, Berater, Rebbaukommissär

Rebbau-Beratung: Produktionstechnische Beratung, Vollzug Weinlesekontrolle, Projektbegleitungen