Weinlesekontrolle
Die Weinlesekontrolle erfüllt vor allem die Aufgabe der Qualitätsförderung und Mengenbegrenzung. Die Kantone wurden vom Bund mit der Durchführung beauftragt. Gemäss Weinverordnung Art. 28 erfasst die Weinlesekontrolle die gesamte, für die Weinbereitung bestimmte Traubenernte, die für den späteren Weinverkauf bestimmt ist.
Die Weinlesekontrolle erfolgt nach dem Grundsatz der Eigenkontrolle. Die Fachstelle für Rebbau koordiniert und erfasst die Erntemengen. Sie macht Stichprobenkontrollen.
Hier können Sie rasch und einfach den Warenwert eines Traubenpostens berechnen:
Richtwerte RGB für Qualitätszahlung Trauben 2022

INFORAMA Oeschberg
Bern-Zürich-Strasse 18, 3425 Koppigen
Öffnungszeiten Sekretariat Oeschberg:
08.00 – 11.45 Uhr

Jürg Maurer
Leiter Fachstelle Rebbau, Berater, Rebbaukommissär
Rebbau-Beratung: Produktionstechnische Beratung, Vollzug Weinlesekontrolle, Projektbegleitungen